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Kontakt

Mr. Toben-Ohlt
Address:
Markranstädter Str.10
04229 Leipzig

Mobil +49 (0) 177 332 4153
E-Mail: info@ecps.eu

 

Language Option: DE / EN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

European Close Protection Service (im nachfolgenden ECPS genannt), verpflichtet sich, den erteilten Auftrag angemessen und nach besten Wissen und Können zu bearbeiten/durchzuführen. Eine Haftung ist nur bei grober Fahrlässigkeit möglich. Ein Haftungsausschluss besteht für alle Entschließungen, die auf Grund der Notwendigkeit zur Ausführung des Auftrags gefasst werden.
 
ECPS bestimmt nach pflichtgemäßem Ermessen und einvernehmlich mit dem Auftaggeber (nachfolgend AG genannt) die Art und Weise der Auftragsdurchführung.
Der Leistungszeitraum wird durch die Art und Weise des Auftrags bestimmt und mit dem AG festgelegt.
 
ECPS wahrt gegenüber Dritten, sofern sie nicht mit der Ausführung des Auftrags beauftragt sind, strengstes Stillschweigen. Der AG behandelt alle aus dem Auftrag resultierende sowie notwendige Maßnahmen vertraulich und haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe von Informationen, dem Auftrag betreffend, an Dritte.

ECPS betreibt konsequenten Quellenschutz. Der AG hat keinerlei Anspruch auf Bekanntgabe.
 
Der AG kann den Vertrag nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, einschließlich des Wegfalls des Interesses des AG an der Fortsetzung kündigen. Er trägt alle bis dahin anfallenden Kosten.
 
Der AG verpflichtet sich, für die Dauer des Auftrags nicht selbst in der Sache tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen. Er stellt ECPS alle zweckdienlichen Informationen zu Verfügung.
 
Der AG versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Angaben bezüglich des berechtigten Interesses an der Auftragsdurchführung den Tatsachen entsprechen und keine gesetzwidrigen, sittenwidrigen oder verfassungsfeindliche Ziele verfolgt werden.
 
Wird ECPS als Zeuge in Prozessen in Anspruch genommen, ist der Zeitaufwand mit 50% des Regelsatzes zu erstatten. Die Ausgezahlte Zeugengebühr wird erstattet.
 
Mündliche Vereinbarungen können nicht geschlossen werden und haben keine Gültigkeit. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
 
Das BDSG findet Anwendung im besonderen mit den §§ 4, 27, 28, 29.
 
Sollten einzelne Bestimmungen unzulässig oder unwirksam sein wird hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt.
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